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Alt 29.08.2006, 13:44
RAin Ott RAin Ott ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

@shalom und jutta

ich habe gerade zufällig meinen namen in diesem thread entdeckt und habe gedacht, ich "mische" mich mal ein.

ich würde unbedingt empfehlen, einen überprüfungsantrag wegen der rentenabschläge zu stellen. die rechtsanwaltskosten (falls nötig) müssten m.e. von der deutschen Rentenversicherung getragen werden, weil die rentenbescheide rechtswidrig sind.
zu einem klageverfahren wird es bestimmt nicht kommen, weil das urteil eindeutig ist.
außerdem gilt die rechtwidrigkeit der abschläge meiner meinung nach auch für hinterbliebenenversorgungen (witwen/witwer-renten), wenn der Ehepartner noch nicht 60. jahre alt war vor seinem ableben!
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