Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 17.02.2014, 11:31
Sunnie Sunnie ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 20.01.2010
Beiträge: 56
Standard AW: Urlaub im Krankenschein ??

Wenn der Auslandsaufenthalt der Gesundung dient, können die Krankenkassen sehr wohl eine Ausnahme machen nach Paragraf 16, Absatz 1, Nummer 4 des fünften Sozialgesetzbuches. Ich würde mir ein Attest des behandelnden Arzte geben lassen, mit der Aussage, dass dieser Urlaub der Gesundung sehr förderlich ist und auch dringend zu empfehlen ist.
Mit Zitat antworten