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Alt 03.05.2012, 11:20
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wolfi2602 wolfi2602 ist offline
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Standard AW: Hodenkrebs mit 50 (3 x PEB) und die Nebenwirkungen

Wieder zu meiner Geschichte :

Das Arbeitsverhältnis ruhend (Weisungsverzicht) gestellt, nach 18 Monaten meiner Krankheit von der Krankenkasse ausgesteuert, erhalte ich Krankengeld seitens der Bundesagentur für Arbeit. Zur Zeit 600 € weniger Einkommen wie als Berufskraftfahrer in der Tagschicht.
Arbeitsagenturärztlicherseits wird der Vorschlag gemacht, bis auf weiteres keinesfalls eine Tätigkeit als Berufskraftfahrer zu vermitteln, solange ich mich nicht selbst zu dieser Tätigkeit in der Lage fühle (Verantwortungsbewußtsein).
Antrag vom 17.01.2012 auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zwecks Umschulung o. ä. wurde am 23.02.2012 abgelehnt. Mein Widerspruchbegründung vom 13.03.2012 erwirken keine Änderung der abgelehnten Entscheidung (Schriftstück vom 21.03.2012) zur weiteren Abklärung muß noch VdK und Integration hinzu gezogen werden.
Schwachpunkt ist der Fakt : Aus Sozialmedizinischer Sicht und Gutachten nach Aktenlage bin ich im Leistungsbild vollschichtig (täglich 6 Stunden und mehr) gelegentlich mittelschwer einsetzbar. Ergänzende Beurteilung zum Leistungsbild : im wesentlichen nur noch eine körperlich leichte bis mittelschwere Arbeit verrichten. Ausgesprochen einseitige Arbeitshaltungen über sehr lange Zeit und regelmäßiges schweres Heben und Tragen sollten nicht zugemutet werden. Bezüglich Konzentrationsfähigkeit, Durchhaltevermögen, Reaktionsvermögen etc. sollten eher nur unterdurchschnittliche Anforderungen gestellt werden. Problematisch erscheinen in diesem Zusammenhang besondere Verantwortung bezüglich Überwachungs- und Steuerungstätigkeiten. Tätigkeiten unter besonderen Zeitdruck, wie z.B. am Fließband oder unter Akkordbedingungen sollten nicht zugemutet werden. Bis auf weiteres keine Tätigkeiten in Wechsel- oder Nachtschicht. Auf eher geregelte Arbeitszeiten sollte geachtet werden, insbesondere keine überlangen Arbeitszeiten (also häufige Überstunden) zugemutet werden.
Arbeitsagenturärztlicherseits wird der Vorschlag gemacht, bis auf weiteres keinesfalls eine Tätigkeit als Berufskraftfahrer zu vermitteln.
Mit diesen Erkenntnissen und dem Fakt " 6 Stunden und mehr, sowie vollschichtig ? " sagt die DRV und Integrationsamt " keine Aussicht auf Erfolg ! "
Und deshalb habe ich Heute 03.05.2012 meinen Widerspruch zurück gezogen.

Geändert von wolfi2602 (03.05.2012 um 23:24 Uhr)
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