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Alt 07.06.2006, 15:50
shalom shalom ist offline
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Standard Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Abschlag bei Erwerbsminderungsrente ist gesetzeswidrig

Die seit 2001 eingeführten Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente (Minderung des sog. Zugangsfaktors) wegen Inanspruchnahme vor Vollendung des 60. Lebensjahres sind gesetzeswidrig.

In dem von dem Sozialverband am Bundessozialgericht (BSG) geführten Verfahren ging es um eine 1960 geborene Klägerin, die schon seit Jahren eine Erwerbsminderungsrente erhielt, welche aber 2003 neu zu ihren Ungunsten beschieden wurde.

Hintergrund dessen sind die zum Jahresbeginn 2001 eingeführten Rentenabschläge für Rentner, die nach dem 60., aber vor dem 65. Geburtstag in Rente gehen. Um ein befürchtetes Ausweichen auf die Erwerbsminderungsrente zu verhindern, wurden ebenfalls zum Jahresbeginn 2001 auch hier vergleichbare Abschläge eingeführt. Die Rentenversicherer wandten diese Kürzungen aber auch auf Rentner an, die schon vor dem 60. Geburtstag aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten konnten und deshalb eine Erwerbsminderungsrente beziehen.

Dies ist jedoch mit dem Gesetz nicht vereinbar, urteilte das BSG.

Ein Ausweichen von der regulären zur Erwerbsminderungsrente kommt frühestens ab 60 Jahren in Betracht. Ein davor liegender Rentenbezug soll daher nach dem Gesetz nicht zu einem Abschlag führen. Es stellt einen Grundrechtseingriff dar, wenn ein Teil der Vorleistung für die Rentenversicherung nicht angerechnet wird.

Gleichzeitig äußerte das BSG auch Zweifel, ob die Abschläge ab 60 Jahren bei der regulären Rente verfassungsgemäß sind, ließ dies aber letztlich offen.
Durch das Urteil erhält die Klägerin statt 800 nun 937 Euro monatlich Erwerbsminderungsrente.

BSG, Urt. - B 4 RA 22/05 R
dpa v. 01.06.2006

aus: Rechtsprechung
02.06.2006 (ts) - (c) www.arbeitsrecht.de

Bislang liegen noch keine weiteren schriftlichen Urteilsbegründungen vor. Die werden erst im Herbst 2006 durch das BSG veröffentlicht, wohl aber Details zu den Hintergründen

http://www.offenburg.igm.de/news/meldung.html?id=8748
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Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun.


(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel

Geändert von shalom (27.08.2006 um 16:43 Uhr)
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