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Alt 04.04.2008, 18:24
kerstin1 kerstin1 ist offline
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Frage AW: 18.06.08 ausgesteuert und dann???

Hallo Ihr Lieben,

so, nun kann ich weiter berichten und irgendwie raucht mir der Kopf ganz schön.
Nach dem ich nun zum 17.06.08 ausgesteuert werde, bin ich natürlich direkt zum AA. Dort gelte ich nun als arbeitssuchend und den Arbeitslosengeldantrag kann ich erst 4 Wochen vorher stellen. Am 08.04.08 muss ich zu meinem Arbeitsvermittler.
Am Donnerstag nun habe ich Post von der Rentenkasse bekommen.
In dem Brief steht, dass der Rehabericht sagt, dass meine Erwebstätigkeit nicht wieder her gestellt ist und sich ein nicht unerhebliche Minderung meiner Leistungsfähigkeit vorliegt, so dasa das Vorliegen von verminderter Erwerbsfähigkeit im rechtlichem Sinne, nicht ausgeschlossen werden kann.
Ich habe nun die Anträge für mein Rentenfeststellungsverfahren vorliegen.
Ich war dann noch heute beim VDK, der mir riet, nun meine Rente zu beantragen.
Irgendwie war das ne ganze Menge Info und ich bin da raus und hatte das Gefühl, so viele Infos bekommen zu haben, dass ich nun noch mehr verunsichert bin.

Daher habe ich noch Fragen, die ihr mir bestimmt besser beantworten könnt.
Antragstellung steht bei mir der 10.09.2007, weil ich zu diesem Zeitpunkt einen Rehaantrag gestellt hatte.
Vom 22.01.08-12.02.2008 war ich nun in der Reha.

1.Warum wählt der Rentenversicherungsträger dieses Datum???

2. Wenn ich rückwirkend berentet werde, hätte ich dann nach Ablauf der Berentung noch Anspruch auf Krankengeld, da ich ja nicht den ganzen Krankengeldanspruch genommen hätte??

3. Was ist mit meinem Beschäftigungsverhältnis??? Könnte mir der Arbeitgeber trotzallem kündigen???

4. Was ist mit meinem Resturlaub, verfällt er???

5. Würde mir nach Ablauf der Rente, wenn sie nicht weiter gewährt werden würde, Arbeitslosengeld-Nahtlosigkeitsgeld zu, wenn man keine Rentenverlängerung bekommt??

6. Welches Datum gebe ich nun am besten an??

7. Innerhalb welcher Zeit sollte ich den Rentenantrag zurück schicken??? Der VDK meinte innerhalb von 3 Wochen??!!!

8. Ist es sinnvoll, den kompletten Entlassungsbericht mitzuschicken oder haben sie ihn dort schon vorliegen oder nur eine Kurzform??

9. Was ist mit meiner Zusatsversorgungskasse???

Ich weiß, viele Fragen, doch in diesem Wirrwarr sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.

Vielen Dank für eure Hilfe,

liebe Grüsse,

Kerstin
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