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Alt 01.12.2009, 02:04
Norma Norma ist offline
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Registriert seit: 06.11.2005
Beiträge: 1.157
Standard AW: MD Arbeitsamt gegen Gutachter RV?

Ach ihr Lieben, ich danke euch!

Leider handelt es sich NICHT um die Nahtlosigkeitsregelung nach § 125.
Im aktuellen ALG 1-Bewilligungsbescheid ist der § 117, III. SGB angegeben.

Warum weshalb wieso... weiß ich nicht.
Vielleicht, weil Frau XYZ damals übergangslos von Krankengeld in die Zeitrente gegangen ist und die alte Firma ihr erst kurz vorher gekündigt hat (während der AU)!?

Ich sag ja... das ist alles soooo verzwickt.

Bei Nahtlosigkeit würde sie wohl auch nicht sofort zum Medizinischen Dienst des Arbeitsamtes zitiert werden (denke ich).
Jedenfalls war es mal bei mir so... da wurde auch auf den Amtsarzt verzichtet.

Worüber ich auch erstaunt bin:
Frau XYZ hat insgesamt 6 Jahre lang (immer mit Verlängerung) eine Zeitrente erhalten; so lange ist sie auch arbeitslos.

Laut Sachbearbeiter steht ihr nun für ein volles Jahr ALG 1 zu.
Eigentlich hatte ich damit gerechnet, dass sie nun sofort in Hartz IV rutscht... aber na ja, man lernt halt immer noch dazu.

Dafür hat man das Arbeitslosengeld nicht nach dem letzten Arbeitsverdienst berechnet, sondern nach der Rentenhöhe... und die finanzielle Einbuße ist doch sehr erheblich.

Wenn jetzt auch noch die Untersuchung ergibt, dass sie nur (wie bisher) zwischen 3 und unter 6 Stunden erwerbsfähig ist und sie dadurch nur noch die Hälfte des ALG I erhält... dann Prost Mahlzeit.

Ich kann vollends verstehen, dass Frau XYZ sehr verzweifelt ist und schlimme finanzielle Sorgen befürchtet.

Vielleicht hat ja doch noch jemand einen Tipp!?

Leider ist der Termin auch schon morgen, 01.12.2009... viel Zeit für aufbauende Gespräche bleibt nicht mehr.

Man sagt, es gibt für jedes Problem eine Lösung... hier allerdings muss ich passen.

Liebe Grüße
Norma
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