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Alt 10.01.2010, 22:40
CH-Schneckerl CH-Schneckerl ist offline
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Standard AW: wann gibts "unbefristete" Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft?

Hallo

Silleke vertritt die Auffassung
Zitat:
Dass die Leute mit in situ keine Heilungsbewährung erhalten, das meint, sie bekommen gar keine Schwerbehinderung anerkannt. Wofür auch ?
Bitte nicht falsch verstehen, wenn ich jetzt eine nicht nur rhetorische Frage stelle:
Wenn also jemand an einem inoperablen Karcinom so schwer erkrankt ist, dass er SOFORT sich aus dem Arbeitsleben für immer verabschieden muss, dann sei das kein Grund für die Zuerkennung einer Schwerbehinderteneigenschaft?

Ich sehe es anders als Silleke - meines Erachtens ist es genau umgekehrt:
Die Heilungsbewährung wird nicht "zuerkannt", sondern eine solche ist in vielen Fällen "abzuwarten". Wenn also ein Fall des "abwartens" vorliegt, dann ist für die Zeit des "abwartens" eben "noch" Schwerbehinderteneigenschaft zuzuerkennen.
Wenn also KEINE Heilungsbewährung festzusetzen IST, dann IST die Schwerbehinderteneigenschaft immer unbefristet zu ersteilen (wenn es sich nicht um einen Ausnahmefall handelt, wie dieser in Satz 2 Nummer 1 Buchstabe d der „Vorbemerkungen zur Tabelle“ in der VersMedV beschrieben ist - siehe dazu den ersten Beitrag in diesem Thread). Meiner Meinung nach wird mit dem obigen Satz 2 des Buchstabens "b" ja doch zum Ausdruck gebracht, dass bei diesen dort genannten beiden Fallkonstellationen bis zu 5 Jahre nach der -erfolgreichen- OP noch Schwerbehinderteneigenschaft festzusetzen IST (und danach eben noch einmal geprüft werden muss, ob wirklich der Krebs tatsächlich besiegt wurde).

Liebe Silleke,

meine Frau hat "nur" den Bauchspeicheldrüsenkrebs mit sehr großen Metastasen auf der Leber (Stadium M1). "Sonst" hat sie keine weitere(n) Krankheit(en). Seit Anfang August macht sie nun Chemo ...
Die 2 Tage nach der wöchentlichen Chemo behindern sie so schwer, dass schon der Gang zur Toilette Schwerstarbeit ist. Die restlichen Tage bis zur (nächsten) Chemo schläft sie tagsüber auch i.d.R. zweimal je ca 1 bis 2 Stunden (und danach geht es ihr eigentlich wieder gut ..). Sind das Rahmenbedingungen, die man im normalen Arbeitsprozess "abbilden" kann? Meine Frau war im übrigen bis Juli 2009 -erfolgreich- selbständig!

Wenn Deime Meinung o.k. geht: warum hat dann das Versorgungsamt unmittelbar nach Vorliegen der Bestätigungs-Diagnose (nach der Biopsie) "unbefristet 100%" festgesetzt?

Es ist gut möglich, dass das Versorgungsamt im Antragsverfahren mit einem Arzt vom Klinikum, das die Biopsie durchgeführt hat, gesprochen hat (und so ein Gesprächsergebnis in das Ergebnis seiner eigenen Arbeit hat einfließen lassen); darüber liegen mir keine Hinweise vor. Die Worte eines sehr hochrangigen und in die damalige OP eingebundenen Arztes aus dem Klinikum sind nun schon Geschichte. Seit knapp 3 Monaten sollte meine Frau nun schon nicht mehr unter uns sein ... Der CA-19-9 lag damals bei knapp 31.000 (und stieg nach den beiden ersten Chemos auf weit über 100.000 an; seither ist er STETIGEN Sinken -- und wenn es so weitergeht sind wir in ein paar Wochen "besser" als Anfang Juli 2009! Und seit knapp 4 Wochen scheint der Pankreas auch ein kleinwenig von dem so wichtigen Insulin wieder selber beizusteuern ..

Um es noch einmal zu betonen:
es geht in dieser Diskussion NICHT um die Höhe des Schwerbehinderungsgrades - es geht um den vom Versorgungsamt festzusetzenden zeitlichen Umfang: befristet oder unbefristet.

Bei allem Dissens:
Gram bin ich niemanden, der meine Meinung nicht teilt: ein Forum lebt ja geradezu von Meinungsaustausch -- und wenn solcher Austausch wie es hier geschieht auf sachlichem und nicht beleidigendem Niveau geführt wird, dann ist es gut -- und vielleicht kann ja ich in diesem Thread auch noch etwas dazu lernen.

Herzl. Grüße
CH-Schneckerl
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