AW: Rentenantrag zu spät gestellt
oder:
§ 27 Abs. 1 Satz 1 SGB X
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
Ob das bei Dir zutrifft, kann ich Dir leider nicht sagen. Wie gesagt Beratung geben lassen und zwar vor Ablauf der Frist, falls Du eine bekommen hast (4 Wochen?). Sonst wird der Widerspruchsbescheid erteilt und es läuft nur noch über eine Klage vor Gericht.
Oder eine Kurznachricht an die Rentenversicherung mit der Bitte um Fristverlängerung
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