Thema: EU-Rente
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Alt 25.11.2014, 14:10
axellino axellino ist offline
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Standard AW: EU-Rente

Sag mal Christine,wurde deine Rente nicht nur ausschließlich auf medizinische Sachverhalte begründet, sondern auch auf die jeweilige Arbeitsmarktlage?? Eine solche EM-Rente würde dann auch weiterhin als Zeitrente gezahlt.

§ 102 Abs. 2 SGB VI

(2) Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und große Witwenrenten oder große Witwerrenten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit werden auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn. Sie kann verlängert werden; dabei verbleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn. Verlängerungen erfolgen für längstens drei Jahre nach dem Ablauf der vorherigen Frist. Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen. Wird unmittelbar im Anschluss an eine auf Zeit geleistete Rente diese Rente unbefristet geleistet, verbleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn.

LG

axellino





Zitat:
Zitat von tinemarinella Beitrag anzeigen
Hallo Axellino!

bei mir sind es jetzt 9,5 Jahre seit der Berentung und wirklich die 4. Verlängerung! Bin mal gespannt was dabei rauskommt....

Gesetze recht und schön, aber da hält sich doch keiner dran... Was ich schon am Telefon bei der RV erlebt hab.... ohne Worte. Da wirst du irr.

Vor allem: im August letzten Jahres der Bescheid, dass die Rente verlängert wird, aber nur bis April 2015 nicht August 2015! Wieder paar Monate eingespart.

Die ganze Prozedur inkl. Gutachter, übrigends war ich bei diesem einen schon 3x, hat von November bis August nächsten Jahres gedauert.

Liebe Grüße
Christine
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