Einzelnen Beitrag anzeigen
  #176  
Alt 18.09.2012, 17:09
flipaldis flipaldis ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 312
Standard AW: Wir stellen uns mal vor (ich und der Krebs)

Hallo Christin,
ich denke auch ein kirchlicher Vermieter ist an Gestze gebunden. Schau mal in deinen Miet/Pachtvertrag ob die Grundstücksgröße beziffert ist, auch eine Parzellennummer reicht in der Regel aus.
Auch ein Grundstück, welches als Garten zu einem Haus gehört kann nicht so einfach gekündigt werden und erst recht nicht einfach gekürzt.
Es sind da ähnliche Kündigungsfristen einzuhalten, wie bei bewohnten Objekten.
Liebe Grüße
flipaldis