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Alt 16.03.2015, 22:39
Gypsi98 Gypsi98 ist offline
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Standard AW: Behinderung 50 % abgelehnt

Bei Ablehnung oder Herabsetzung ist es grundsätzlich von Vorteil, wenn man Mitglied beim VdK ist. Die machen den ganzen Schriftverkehr und prozessie- ren auch beim Soziálgericht. Kostenpunkt ungleich weniger wie bei offiziellen Rechtsanwälten. Noch dazu handelt es sich bei VdK-Anwälten um Spezialisten.
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