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Alt 26.08.2015, 16:53
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jugofahrer jugofahrer ist offline
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Registriert seit: 23.08.2015
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Standard AW: Stimmlippenkarzinom: EU Rente wg. Beruflicher beeinträtigung möglich?

Nach heutigem Gespräch mit meinem Rentenberater:

Eine Erwerbsunfähigkeitsrente ist wegen eines Stimmverlustes als Folge der geschilderten Karzinomentfernung nicht möglich.

Was bleibt, wenn Arbeitsunfähigkeit ärztlicherseits attestiert würde, ist die schlichte Krankengeldbezugsmöglichkeit bis zum Renteneintritt, falls notwendig.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Die dann zu erwartende Rente wäre nicht gekürzt, allerdings ist das Krankengeld um einiges niedriger als die Bezüge vorher.
Der finanzielle Verlust ist für den bei mir zu errechnenden Zeitraum in der Höhe ein Kleinwagen....

Ich werde daher versuchen, so lange wie möglich meiner beruflichen Tätigkeit nach zu gehen, vielleicht bekomme ich das noch vertretbar bis zum Renteneintritt im kommenden Jahr hin, sicherlich nur, wenn nicht erneut bei den Kontrollen wieder was festgestellt wird...
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Gruß

Heinz
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