AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom
Hallo Forum,
stimme Atlan wie immer zu. In unserem Land gibt es nur eine Ausnahme:
inhaftierte Straftäter haben nicht die Möglichkeit, einen Arzt ihrer Wahl zu be-
nennen. Das wird über die Justiz festgelegt. Natürlich können sie die ärztliche
Behandlung ablehnen und auf den Zeitpunkt der Entlassung warten.Sofern Ge-
fangene nicht mehr selbstbestimmen können, muss dann die Justiz eingreifen.
Alle anderen , Privatversicherung brauch ich nicht anzusprechen, also gesetzl.
Versicherte können nach Rücksprache mit der Krankenkasse ihren Arzt wechseln.
Freie Krankenhauswahl in einem bestimmtem Umkreis ist o.k. , aber irgendwo
sollte auch eine bestimmte Grenze gezogen werden. Dann kannste ja gleich ei-
nem Todkranken die Pilgerfahrt nach Lourdes bezahlen. Da braucht eben auch ein Sozialstaat Unterstützung, damit das System nicht einbricht.
@ Viel Kraft Sandy3- melde dich irgendwann, wenn du kannst...............
lg Mmute
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