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Alt 21.07.2006, 19:33
kkater kkater ist offline
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Standard AW: behindertenausweis nach krebserkrankung??

Hallo,

hatte das schon mal in einem anderen Bereich des Forums geschrieben aber da habe ich noch gar nicht gesehen das es hier eigentlich richtiger ist.

Die Sache ist die das mir bisher noch keiner so richtiog helfen konnte.

Ich möchte einen Einspruch gegen meinen Bescheid der Schwerbehinderung der auf 0% gesetzt wurde machen, und bräuchte dafür eventl. jemanden der ähnliches gemacht hat.

Folgende Situation:

Ich hatte von Oktober 2002 - Januar 2003 eine Chemo- und Bestrahlungsbehandlung, weil ich an Non-Hodgkin erkrankt war.

Ich hatte mir daraufhin einen Schwerbehindertenausweis ausstellen lassen, dieser wurde mit 100% angesetzt. Nun habe ich einen Brief vom Versorgungsamt bekommen, das sie mir die Schwerbehinderung komplett runtersetzen, also auf 0%. Das ganze praktisch nach 3,5 Jahren. Ich höre nun immer und überall das die Heilbewährungszeit 5 Jahre beträgt! Finde aber hierzu keinerlei Vorlagen wo die Zeit genau drinsteht. Scheinbar macht dies jedes Amt wie es denkt, mal strenger ausgelegt mal weniger!

Das Versorgungsamt schreibt, "Die Zeit der Heilbewährung beträgt nach den Anhaltspunkten für die Ärztliche Gutachtertätigkeit im Schwerbehindertenrecht drei und nicht fünf Jahre." Auf der Seite http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/index.html habe ich nichts hierzu gefunden.

Da es für mich um einen Job geht, ich möchte mich aufgrund meiner Schwerbehinderung auf eine Stelle bewerben für die ich eigentlich bereits zu alt bin, aber über die Schwerbehinderung käme ich rein. Würde ich mich freuen, wenn mir jemand zu obigen Sachverhalt weiterhelfen kann. Also eventl. eine genaue Fundstelle oder über Urteile oder andere Erfahrungen.
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