Hallo allerseits,
nur damit wir hier von gleichen Dingen sprechen:
"Mit der
Vorsorgevollmacht kann man einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass man die Fähigkeit selbst zu entscheiden einbüßt. Der Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht so ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit. "
Zitiert nach:
http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesells...gung_node.html
Mit der
Betreuungsverfügung kann jeder schon im voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer, etwa welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird.
Zitiert nach:
http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesells...gung_node.html
In der
Patientenverfügung kann man vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden. Wer nicht möchte, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann durch Patientenverfügung festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind.
Zitiert nach:
http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesells...gung_node.html
Bei der sog. Vorsorgevollmacht und auch bei einer Betreuungsverfügung sind Formulare ausreichend. Eine gute Quelle wäre z.B. das
Bundesministerium der Justiz ... hier empfiehlt es sich, am Schluss bei den "weiteren Regelungen" noch einzufügen, dass diese Vollmacht über den Tod hinaus gelten soll.
Zum Thema
Patientenverfügung kann ich als Einstieg die folgende
Broschüre empfehlen.
Liebe Ulla, vielen Dank für Deine Antworten. Die rechtliche Seite ist mir vertraut - ich hatte wirklich täglich mit Betreuungsgerichten und (im württembergischen Landesteil) Notariaten zu tun.
Aber - wie schon gesagt -eine professionelle Beratung zu diesem Thema ist etwas komplett anderes wie die Regelung der eigenen Angelegenheiten. Meine (hochbetagten) Eltern sind beide selbst von Krebserkrankungen betroffen ... ihnen kann und möchte ich die Verantwortung nicht noch zusätzlich aufladen. Meine Frau ist MS-Patientin und zunehmend mit der Situation überfordert - Kinder haben wir keine - aber vielen Dank für den Hinweis auf Geschwister ... vollkommen naheliegend - manchmal steht man sich selber im Weg. Danke für den Tip, ich werde heute nachmittag mit meiner "kleinen" Schwester sprechen ...
Grüße aus KA