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Alt 03.06.2012, 13:58
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eos eos ist offline
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Standard AW: Organspenden - Für und Wider

Offensichtlich wird hier von manchen etwas falsch verstanden, also nochmals zur Klärung:

1. Selbstverständlich ist es FREIWILLIG, die Fragen im Ausweis ZU BEANTWORTEN oder ihn einfach im Müll zu entsorgen. (Ich schrieb ja schon, dass man hierzu nicht gezwungen werden kann.)

2. Wenn jedoch die Beantwortung nicht stattfindet bzw. der Ausweis zur Zeit der notwendigen Fagestellung den Ärzten definitiv nicht vorliegt (weil ihn der Betroffene nicht bei sich hatte oder ihn eben bewusst entsorgt hat), dann gilt man nach der neuen Regelung automatisch als potentieller Spender. Dass in dem Falle vorher erst noch die Angehörigen gefragt werden - falls es diese geben sollte - ist selbstverständlich. (Man sollte sich dann jedoch zumindest vorher darüber Gedanken machen, ob diese Angehörigen dann tatsächlich im Sinne des Betroffenen entscheiden werden.)

So ist es zumindest von der Regierung geplant, wurde aber von ihr und auch den sonstigen Interessenverbänden im Wortlaut nicht so konkret öffentlich gemacht (jedenfalls bisher nicht). Außerdem gebe ich zu bedenken, dass es nicht in allen Fällen zwingend notwendig ist z. B. in einem Gesetz den Begriff "Widerspruchslösung" oder "Zustimmungslösung" zu verwenden. Denn vieles ergibt sich aus einem Wortlaut (auch ohne Bezeichnung des speziellen Begriffs) einfach rein KONKLUDENT.

LG eos
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