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Alt 05.08.2015, 06:50
ulrikes ulrikes ist offline
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Standard AW: Testamentsfrage

Hallo Birgit,
ich glaube, dass es gar nicht möglich ist, deine Haushälfte NUR an deine Kinder zu vererben, dann das würde heißen, dass dein Mann bei deinem Erbe leer ausgehen würde. Ich gehe davon aus, dass dir und deinem Mann das Haus gemeinsam gehört. Wenn die gesetzliche Erbfolge eintritt (=Kein Testament vorliegt), würde dein Mann die Hälfte deines Besitzes bekommen und die Kinder die andere Hälfte, was bei zwei Kindern bedeutet jeweils ein Viertel deines Besitzes. In eurem Falle hieße das, dass er ein Viertel-Haus dazu bekäme und jedes Kind ein Achtel-Haus. Sie wären dann eine Erbengemeinschaft. Naja, das Spiel kennst Du ja. Problematisch könnte dann die Vormundschaft durch den Vater sein, wenn er im Kindswohl handelt. Dann könnte er auch verkaufen o.ä.
In deinem Testament kannst du die gesetzliche Erbfolge nicht ganz übergehen, außer er hätte sich ernsthaft gegen dir über schuldig verhalten. Das heißt, dass er in jedem Fall mindestens die Hälfte der gesetzlichen Erbfolge bekäme. In diesem Fall ein Achtel-Haus und den Rest könntest Du unter deine Kindern aufteilen. Das wären dann 3/8-Haus, also für jedes Kind 3/16-Haus. Erbengemeinschaft würde sich auch wieder ergeben incl. der Vertretung deiner Kinder. Es gibt dabei auch emotionale Aspekte zu berücksichtigen, denn deine Kinder werden noch lange vom Vater emotional abhängig sein.
Das Ganze ist reichlich kompliziert und es wäre gut, wenn du dir juristische Beratung für deinen Fall suchen würdest, damit wirklich alles in deinem Sinne läuft.
Alles Gute
Ulrike