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Alt 21.10.2015, 15:07
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HeikesFreundin HeikesFreundin ist offline
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Standard AW: AHB Mann mitnehmen

Ich antworte Dir jetzt mal OHNE Anspruch auf Vollständigkeit oder dass das alles so korrekt ist:
Bei den Kostenträgern weiß ich:
Wer zahlt ergibt sich aus dem Ziel, das die AHB haben soll:

Wenn Ziel ist, dass die Gesundheit wiederhergestellt wird, zahlt meines Wissens die Krankenkasse die AHB.

Wenn Ziel ist, dass durch die AHB die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt wird, dann ist der Rentenversicherungsträger der, der die AHB zahlt.

Mit der Mitnahme Deines Papas ist das, glaub ich, eher kompliziert.
Hat Dein Vater denn eine Pflegestufe?
Denn dann müsste der Ansprechpartner (wegen der Pflegestufe/Demenz Deines Vaters) die Pflegekasse der Krankenkasse sein,.

WEIL: die Pflegekasse müsste bei Abwesenheit Deiner Mutter dann ja möglicherweise die Kosten für einen Kurzzeitpflege-Aufenthalt Deines Vaters in einer stationären Einrichtung übernehmen.
Es gibt (bei Pflegestufe) auch eine Verhinderungspflege, die man dann beantragen könnte. Davon könnte man n Pflegedienst beauftragen. Aber:

Mit der Pflegekasse könnte man (bei Vorliegen einer Pflegestufe) dann ganz vielleicht verhandeln, ob sie den begleitenden Aufenthalt
Deines Vaters in der AHB-Einrichtung übernehmen würden, statt der Kosten für eine Kurzzeitpflege.

Ahhhhhhhhhhhhh - ich habe gerade noch das hier gefunden - schau da mal rein
http://www.krebs-kompass.de/showthread.php?t=34811

Liebe Grüße,
Angie
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... meine Freundin Heike ist am 24. Mai 2010 mit 48 J ganz friedlich für immer eingeschlafen ...

... meine liebe Freundin Lilli44 - auch Du hast für immer Deinen Platz in meinem Herzen ...


... I`ll see you when the sun sets!!!

Geändert von HeikesFreundin (21.10.2015 um 15:20 Uhr) Grund: Link eingefügt
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