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Alt 15.09.2014, 09:40
Susanne13 Susanne13 ist offline
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Standard AW: Reha bewilligt - will aber nicht, was nun?

Lieber Rudi und Frau,

Sehr gerne.... Mit dem Termin im Dezember ist doch auch nicht verkehrt, so erhaltet Ihr weiterhin das höhere Krankengeld und habt ein Argument, falls Euch die Krankenkasse wieder drängelt.
Ihr müsst nur aufpassen, das Ihr die Zeiten einhält wie die Kasse für Euch zuständig ist.
Ansonsten dann kurz vorher Übergangsgeld beim Arbeitsamt beantragen, falls der Rentenbescheid noch nicht durch ist.

Alles Liebe

P.S.:
Nach der Aussteuerung kann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld auch bestehen, wenn Sie weiterhin arbeitsunfähig sind. Dies setzt zunächst voraus, dass bei der Rentenversicherung ein Antrag auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente gestellt wurde. Das Arbeitslosengeld ist nämlich gemäß § 125 Absatz 1 SGB III "nahtlos" auch dann zu gewähren, wenn der Betroffene nur deshalb nicht arbeitslos ist, weil er wegen einer mehr als 6-monatigen Minderung seiner Leistungsfähigkeit eine Beschäftigung von mindestens 15 Wochenstunden nicht ausüben kann und die verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht festgestellt worden ist. § 125 SGB III bewirkt eine Sperrwirkung und verbietet der Agentur für Arbeit, die objektive Verfügbarkeit wegen Einschränkungen der Leistungsfähigkeit zu verneinen. Eine Arbeitslosmeldung ist in solchen Fällen auch dann zulässig, wenn das Arbeitsverhältnis (noch) nicht beendet wurde. Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitslosengeldes gemäß § 125 SGB III endet nach gefestigter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts erst dann, wenn über den Rentenantrag des Betroffenen endgültig rechtskräftig entschieden worden ist.

Geändert von Susanne13 (15.09.2014 um 09:50 Uhr) Grund: Etwas vergessen
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