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Alt 15.01.2015, 07:13
axellino axellino ist offline
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Standard AW: nahtlosigkeitsgeld bei Agentur für Arbeit beantragen

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Zitat von conquerer Beitrag anzeigen
Darf man eigentlich bei EU Rente einen 400€ Job annehmen ? Irgendwie schliesst sich das ja auch aus oder ? Wird das dann nicht abgezogen ?
Ja man darf conquerer,genaueres steht dann immer im Rentenbescheid.
Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente,so wie ich sie beziehe,darf man 450 Euro dazu verdienen,aber mit einer beschränkten Erwerbszeit von weniger als 3 Std. täglich und weniger wie 15 Std. wöchentlich,ansonsten würde man ja auch nicht als voll Erwerbsgemindert gelten.Bei einer zugesprochenen teil Rente ist komplizierter,steht dann aber detailliert im Rentenbescheid.Wenn man die Hinzuverdienstgrenzen einhält,wird nix von der Rente abgezogen.
Sollte eine zugesprochene Rente befristet sein und man geht zu der Rente einer Nebentätigkeit nach,kann ( ich betone kann ) es sein das die Rentenversicherung ein wenig genauer auf einen schaut wenn die Verlängerung der Rente anliegt,vielleicht geht ja doch ein bischen mehr nach Einschätzung der Rentenversicherung und der Kampf um eine Verlängerung geht dann ebend oft erst richtig los,das kann und ist oft aber auch ohne Nebenjob so,wenn die Verlängerung der Rente anliegt.Wichtig ist ebend,die Hinzuverdienstgrenze und max. erlaubten Erwerbszeiten sind einzuhalten und man sollte nicht unbedingt einer Nebentätigkeit nachgehen die gegen die Verrentung spricht,z.B. wegen kaputter Wirbelsäule verrentet und man macht eine Nebentätigkeit,wo man schwere Kartons schleppt,mal so als krasses Beispiel genannt.Desweiteren ist jede aufgenommene Nebentätigkeit zur Rente,auch wenn diese unentgeltlich sein sollte ( z.B. Ehrenamt ) der Rentenversicherung zu melden.

Geändert von axellino (15.01.2015 um 07:26 Uhr)
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