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Alt 26.04.2013, 19:43
NTH NTH ist offline
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Standard Rechnungslegung trotz nachweislich vorgetäuschtem Behandlungserfolg

Hallo,

zum Start meiner Krebserkrankung wurde ich von einem Schulmediziner, der auch immuntherapeutische Behandlungen durchührt, behandelt (als Vorbereitung für eine schwere OP).

Dieser Arzt signalisierte mir dann einen Tumorrückgang. Dies wurde schriftlich von ihm dokumentiert und auch der Krankenkasse gegenüber dokumentiert.

Beim nächsten Termin in der Uniklinik wurde festgestellt, dass der Tumor sich nicht verkleinert hat.

Die für die Behandlung gestellten Rechnungen habe ich nicht gezahlt und mit Ermutigung der Ärzte in der Uniklinik Anzeige wegen Köperverletzung gestellt.

Es wurde ein Gutachten erstellt, das ganz klar besagt, dass die Behandlungen unwirksam waren und der Arzt nicht dazu in der Lage war, mit seiner "Ausrüstung" die Entwicklung des Tumors zu beurteilen. Die Anzeige wurde jedoch zurück gewiesen, da man eben nicht mit Gewissheit sagen kann, wie sich der Tumor genau im Zeitraum entwickelt hat, man kann nur vermuten, dass er eben gewachsen ist bzw. die Gesamtsituation für mich schlimmer wurde.

Der Arzt bzw. die Verrechnungsstelle hat danach keine weiteren Bemühungen angestellt, um die Rechnungen einzufordern und ich bin davon ausgegangen, dass der Arzt die Rechnungen nicht eintreiben wird, um keinen Staub aufzuwirbeln im Sinne Presse oder ähnliches.
Nach 3 Jahren habe ich nun Mahnbescheid erhalten und der Betrag soll eingeklagt werden.
Das Prozessrisiko (also die Summe der Anwaltskosten) ist für mich recht hoch.

Hat jemand Erfahrungen mit solchen Verfahren bzw. gibt es unterstützende Organisationen bzw. Institutionen an die man sich in dieser Situation wenden kann bzw. die unterstützen?

VG
N.
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denn du hast nur ein Leben und eine Chance,
die Dinge zu tun,
die du tun möchtest. (Unbekannt)

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