AW: MD Arbeitsamt gegen Gutachter RV?
hallo Norma
als ich vor einigen jahren das sog. Nahtlosigkeitsgeld erhielt, mußte ich auch ankreuzen, dass ich "voll arbeiten" könne, da es sonst kein Geld gegeben hat; Jedoch hat nmich dann zwei Monate später die Ärztin des Arbeitsamtes mich für voll erwerbsgemindert gehalten. (war im widerspruchsverfahren mit der DRV)
Es stimmt, wenn man dich für teilweise erwerbsgemindert hält, dass du nicht das volle ALG bekommst. (ob es die Hälfte ist weiß ich nicht) (ist bei meiner Freundin so (auch mit Hilfe des Sozialverbandes).
Drücke die Daumen für deine Freundin, dass die Arbeitsmarktrente wie gehabt weiter geführt wird.
Barbaar
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Liebe Grüße
Barbara
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