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Alt 01.12.2009, 13:20
Montana Montana ist offline
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Standard AW: MD Arbeitsamt gegen Gutachter RV?

@Silleke

Zitat:
Bei befristeter Rente erwirbt man einen neuen ALG 1-Anspruch.
Ich glaub das ist so nicht ganz richtig. Wer hat Dir das erzählt? Kannst Du da vielleicht nochmal genauer nachfragen?

Mir wurde nämlich gesagt, daß die Zeit des Rentenbezugs als Anwartschaft mitgerechnet wird, aber alleine keinen Anspruch auf ALG1 begründet.

So, jetzt hab ich nochmal beim Arbeitsamt geschaut

Zitat:
Zeiten zur Erfüllung der Anwartschaftszeit

Auch durch folgende Zeiten kann die Anwartschaftszeit erfüllt werden:

* Zeiten, in denen Sie als Wehr- oder Zivildienstleistender in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben,
* Zeiten, für die wegen des Bezuges von Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld wegen medizinischer Rehabilitation oder Krankentagegeld eines Unternehmens der privaten Krankenversicherung Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit zu zahlen waren,
* Zeiten, für die Sie von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezogen haben, wenn Sie unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bezogen haben,
* Zeiten, in der Sie ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erzogen haben, wenn Sie unmittelbar vor der Kindererziehung versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bezogen haben
* Zeiten einer freiwilligen Weiterversicherung,
* Zeiten einer beitragspflichtigen Beschäftigung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz.

Voraussetzung für die Anerkennung der Zeiten aus EU- beziehungsweise EWR-Mitgliedstaaten ist im Allgemeinen aber, dass vor der Arbeitslosmeldung und Antragstellung zuletzt eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Bundesgebiet ausgeübt worden ist.
Der ganze Artikel ist hier zu lesen
http://www.arbeitsagentur.de/nn_2563...haftszeit.html

Wenn jemand aber bessere Infos dazu hat, das würde mich zur Zeit auch brennend interessieren, da meine Rente nun nach vier Jahren auch nicht mehr verlängert werden soll. Widerspruch läuft zwar, aber für den gibts ja nun kein Geld


Liebe Grüße

Montana

Geändert von Montana (01.12.2009 um 13:24 Uhr)
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