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Alt 13.03.2016, 17:34
Haneni Haneni ist offline
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Registriert seit: 13.03.2016
Beiträge: 1
Standard Kein Krankengeld mehr, berufstätig dann rezidiv. Was nun?

Liebe Forumsteilnehmer,

ich habe eine Frage, die meine Mutter betrifft und hoffe hier auf Antwort.

Meine Mutter war 1,5 Jahre an Dickdarmkrebs mit Metastasen in Leber und Lunge erkrankt. Nach der erfolgreichen Behandlung und Genesung war sie ab Mai 2015 wieder Vollzeit arbeiten (9 Monate Vollzeitbeschäftigt) und hat leider jetzt ein Rezidiv. Seit Anfang Februar ist sie wieder krankgeschrieben bis zum 31.07.16, da sie in chemotherapeutischer Behandlung ist. Bei der vorherigen Erkrankung hat sie ihr Krankengeld voll ausgeschöpft, sodass sie nun keinen Anspruch mehr darauf hat. Nun haben wir gedacht, dass sie Arbeitslosengeld I beantragen kann. Ihre normale Rente würde in 16 Monaten anfangen. Wenn sie jetzt bereits Rente beantragt verliert sie doch einen bestimmten Betrag im Monat? zumindest wurde es vorher so ausgerechnet, bevor sie wieder Arbeiten gegangen ist. Meine Mutter war 43,5 Jahre berufstätig. Der Sachbearbeiter der Arbeitsagentur schickte nun einen Brief mit der Forderung der Antragsstellung zu Leistungen zur Rehabilitation nach Paragraph 145 Abs. 2 Satz 1 SGB III. Nebenbei wird eine Prüfung der Erwerbsminderung vorgenommen. Was bedeutet das alles und was steht meiner Mutter tatsächlich zu? Steht ihr Arbeitslosengeld I zu oder muss es über die Rentenversicherung laufen in diesem Fall? Weiß vielleicht jemand Rat?

Für jegliche Hilfe bin ich sehr dankbar und entschuldige mich, falls die Frage schon öfter vorkam. Ich konnte beim lesen der anderen Beiträge und Gesetzestexte keine eindeutige Antwort für mich finden.

Danke und liebe Grüße
Haneni
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