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Alt 21.04.2016, 10:24
aquila aquila ist offline
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Standard Bestattungskosten und Erbe ausschlagen

Hallo...

Kennt sich jemand mit Bestattungskosten und damit, wie es sich beim Ausschlagen des Erbes verhält aus...?

Meine Schwester hat vorletzte Woche nun den Kampf gegen ihr Schalentier verloren

Nun kommt das ganze Organisatorische, ihr kennt das alle
Gute Nachricht: zwischen uns Hinterbliebenen herrscht Einigkeit. Keine Streitereien. Wir wollen uns gegenseitig unterstützen. Auch in den organisatorischen und eben auch finanziellen Aspekten.

Jetzt meine Frage: ich habe mal gehört und das auch teilweise im Netz so nachlesen können: Bestattungskosten können IMMER vom Nachlass genommen werden, auch bevor es einen Erbschein gibt usw.
Ist das richtig???
Problem ist: auch durch die Erkrankung hatten sich bei meiner Schwester die letzten Monate ein paar offene Rechnungen usw. angesammelt. Außerdem gibt es noch einen Kleinkredit, der noch nicht ganz abbezahlt ist.
Alles nicht dramatisch, aber ihr Mann muss jetzt eh finanziell erstmal sehen, wie er klarkommt und die Beerdigungskosten kommen ja noch dazu.
Ich riet ihm, das Erbe doch auszuschlagen, dann muss er für die noch offenen Verbindlichkeiten nicht auch noch aufkommen, zusätzlich zu den Bestattungskosten...
Der - materielle - Nachlass meiner Schwester ist überschaubar und deckt bei Liquidation vermutlich nicht mal die Bestattungskosten ab. D.h. wenn man die Verbindlichkeiten gegenrechnet, bliebe nix über, bzw. es müsste wohl noch vom Erben (Haupterbe ja ihr Mann) noch draufgezahlt werden...
Das ist eine zusätzliche Belastung für ihn, im Moment.

Daher meine Frage, ob es gesetzlich abgesichert ist, wenn er Dinge aus ihrem Nachlass (älteres Auto z.B. und einige verwertbare Kleinigkeiten) direkt für die von ihm vorgeleisteten Bestattungskosten quasi "gegenrechnet" und verwendet und das Erbe (mit den Verbindlichkeiten) dann anschließend ausschlägt.

Kann mir da jemand was zu sagen?
Ich habe u.a. im Netz die Aussage gefunden, dass bereits vor Klärung der Erbschaftsfrage ein Befugter (wie in diesem Fall der Ehemann) die Kosten für die Bestattung aus dem Nachlass zahlen darf, auch wenn er das eigentliche Erbe später ausschlägt.
Doch wie verhält sich das, wenn es kein Bargeld ist, sondern Gegenstände, wie halt z.B. das Auto...
Darf er dann die Dinge behalten, wenn er ihren Gegenwert für die Bestattung gezahlt hat??

Kann mir da irgendwer was zu sagen...?

Bitte Hilfe
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Mein Schatz... Es ist so ungerecht
Verzeih mir, dass ich Dich nicht retten konnte...
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