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Alt 29.01.2010, 15:08
Stefans Stefans ist offline
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Standard AW: Sterbehilfe - was meint ihr dazu ?

Hallo,

Zitat:
Zitat von illian Beitrag anzeigen
Passive Sterbehilfe: Verzicht/ Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen mit Zustimmung OK wobei ich hier auch wieder unterscheiden müsste wie schwer krank der Mensch ist.
Wieso müßtest _Du_ das? Der Kranke weiss am besten, ob er sterben oder am Leben erhalten werden möchte. Der hat ganz sicher lange darüber nachgedacht. Du maßt dir an, Gott zu spielen, wenn du dir zutraust, seine Entscheidung je nach Ergebnis deiner "wie krank ist der wirklich"-Überlegungen abzulehnen oder anzunehmen.

Zitat:
Es wird doch auch psychisch kranken in Psychiatrien ihr Selbstbestimmungsrecht genommen
Da hast du wohl zu viele schlechte Filme gesehen

Also, zur Versachlichung: Du meinst mit "Psychiatrie" sicher die sog. "geschlossene" Psychiatrie, wo Patienten ohne Zustimmung des Personals nicht raus können - und gegen ihren Willen zwangsbehandelt werden. Das ist eine kleine Minderheit. Ansonsten kann jeder in einer psychiatrischen Klinik seine Sachen packen und nach Hause gehen, wann er will.

Bei der "geschlossenen" gibt es 2 Möglichkeiten, dahin zu kommen. 1. mit Einwilligung der Patienten (und das ist der Normalfall - die Leute weisen sich selbst ein und sagen "schützt mich bitte vor mir selbst"!), 2. gegen den Willen des Patienten. Bei 2. geht das in D nur unter sehr strengen Kriterien. Voraussetzung sind 1. Selbst- oder Fremdgefährdung, also z.B. nach misslungenem Suizidversuch. Oder, wenn du durch die Gegend läufst und mit einem Messer jeden bedrohst, der dir über den Weg läuft. 2. ist diese Zwangsbehandlung nur im akuten Gefährdungsfall zulässig. Spätestens am nächsten Werktag muss ein Richter die Zwangseinweisung bestätigen (nachdem er persönlich beim Patienten war); und auch das gilt nur temporär.

So einfach wird in D also niemandem sein Selbstbestimmungsrecht genommen - die Hürden dafür liegen extrem hoch. Und niemand wird hierzulande in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen, weil er öffentlich sagt "ich will nicht mehr leben" oder " ich bringe mich morgen um".

Gefährlicher in Sachen Zwangsbehandlung leben Menschen, deren Recht auf Selbstbestimmung per Gesetz eingeschänkt ist. Das betrifft 1. Minderjährige (da entscheiden Eltern und Psychiater) und 2. gesetzlich betreute (früher: entmündigte) Menschen. Bei denen entscheiden Psychiater und gesetzlich bestimmter Betreuer. Natürlich auch da der Richter, aber der wird im Zweifelsfall auf die gesetzlich bestimmten Betreuer und Ärzte hören.

Zitat:
und ein Mensch der Sterbehilfe verlangt, ist ja wie gesagt die Unterscheidung ob er wirklich krank ist (körperlich) oder ob er einfach keinen Sinn mehr sieht.
Nochmal: das ist eben nicht die Unterscheidung! Willst du im Einzelfall über Leben und Tod anderer entscheiden, indem du selektierst zwischen "wirklich krank" oder "sieht einfach keinen Sinn mehr"?

Was qualifiziert dich (oder irgendjemanden sonst) zu so einer Entscheidung?

Viele Grüße,
Stefan