AW: Bestattungskosten und Erbe ausschlagen
Wenn man nachgewiesener Maßen überhaupt kein Geld hat (das Lehrbuch-Beispiel ist die Oma, die Grundsicherung erhält um die Heimkosten zu zahlen) kann man beantragen diese Gerichtskosten "außer Ansatz" zu lassen. Könnten Deine Angehörigen ggfs versuchen. (Muss man natürlich nachweisen, ist ja klar...)
Das mit dem Warten bis man angeschrieben ist so ne Sache.
1. Angeschrieben werden nur die Erben, die wg. Ausschlagung der Erben vor ihnen nachrücken. Nicht angeschrieben wird, wer einfach "ganz normal" erbt.
2. Wenn eine Frist rum ist, ist sie rum. Da ist nix mit "Tut mir leid, ich hatte so viel um die Ohren" - hin ist hin.
3. Es wird halt davon, dass man einzeln geht, wie man angeschrieben wurde, teurer, als wenn man zusammen geht. So blöd es ist, das billigste ist, wenn nach der Beerdigung alle gemeinsam bei Gericht vorbei schlurren...
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