AW: ALG I nach §125 und Bewerbungen schreiben - ich verstehe nur Bahnhof!
Liebe Herma,
danke für die Informationen. Ich hoffe ja auch, dass sich nach dem Gespräch dann einiges erledigt hat. Also im positiven Sinne. Nahtlosigkeitsgeld gibt es ja nur für ein Jahr, das Gutachten über meine Arbeitsfähigkeit ist auch erst drei Monate alt - ich werde also abwarten.
Nach gut 20 Jahren Einzahlungen, ohne jemals auch nur eine einzige Leistung beim AA beantragt zu haben, werde ich sehen, wie alles läuft.
Liebe Grüße
Christina
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