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Alt 04.03.2005, 16:16
Gast
 
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Standard Chefarztpflicht

Hab Dir rauskopiert, die Seite von Medmix :


»No-Box« heisst nicht »NO«!
Der Begriff »NO-BOX« – mit der Assoziation NEIN – führt derzeit zu großer Verwirrung: Es täuscht vor, dass solche Medikamente dem Patienten grundsätzlich nicht erstattet werden und viele Ärzte verzichten deshalb auf deren Verschreibung.
Doch das ist falsch! Für alle Präparate, die nicht im Erstattungskodex gelistet sind, kann genauso eine chefärztliche Bewilligung – wie bei roter und gelber Box – durch den behandelnden Arzt eingeholt werden, wenn die Verschreibung nicht mit Arzneimitteln aus dem Erstattungskodex durchgeführt werden kann – wenn also die Behandlung aus zwingenden therapeutischen Gründen notwendig ist und eine Arzneispezialität aus dem Erstattungskodex dafür überhaupt nicht zur Verfügung steht.
Die Verschreibung muss nur gem. §6 (2) Abs 1 RÖV vom Arzt begründet und dokumentiert werden.

Keine Alternative zur Helixor®-Misteltherapie
Im Fall des Mistelpräparates Helixor®, das in zahlreichen Studien seine positive, Lebensqualität-steigernde und immunmodulatorische Wirkung nachgewiesen hat, steht dem Arzt überhaupt keine gleichwertige Arzneispezialität aus dem Erstattungskodex für die komplementäre Tumorbehandlung zur Verfügung. Die Voraussetzung für die Erteilung der chefärztlichen Bewilligung ist daher gegeben.
Jeder Tumorpatient hat ein Anrecht auf die bestmögliche Therapie – und die komplementäre Helixor®-Therapie hat seit langem unbestritten ihren Fixplatz in der onkologischen Behandlung, wo sie mit großem Erfolg angewendet wird.
Sollte die chefärztliche Bewilligung in Zukunft häufiger verweigert werden – was unbegründbar und nicht nachvollziehbar wäre –, befürchten viele Ärzte, dass sich einerseits der Allgemeinzustand ihrer Tumorpatienten verschlechtern wird, andererseits würde mehr supportive Medikation als bisher verschrieben werden müssen, was beträchtlich teurer als die Helixor®-Therapie ist
Lg Marie
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