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Alt 28.04.2010, 19:36
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Renate2 Renate2 ist offline
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Standard Protonentherapie bei BK

Ein Hinweis:
Protonentherapie keine Kassenleistung

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen auch in Zukunft die Kosten der Protonentherapie bei Brustkrebs nicht erstatten, weil der Gemeinsame Bundesausschuss von Kassen, Ärzten und Krankenhäusern die Wirksamkeit der Behandlung als nicht gesichert betrachten. Das entschied das Bundessozialgericht (AZ B 6 A 1/08 R)

Quelle: Apothekenumschau 03/10

Liebe Grüße
Renate
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