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Alt 13.02.2009, 12:23
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Jutta Jutta ist offline
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Standard Kostenübernahme

Wie steht es mit der Übernahme der Kosten für die Hyperthermie?
Die in der IAH zusammengeschlossenen Zentren haben sich vor allem die Erforschung und Weiterentwicklung der Hyperthermie zum Ziel gesetzt. Zur Zeit sind die meisten Kassen (außer Privatkassen) nicht bereit, die Hyperthermie als eine ambulante Therapie zu vergüten.

Daher ist die Anwendung der Hyperthermie in der Regel mit einem stationären Aufenthalt in dem jeweiligen Zentrum mit eventuellen weiteren vor- und nachstationären Behandlungsterminen verbunden. Für diese stationäre Aufnahme benötigen Sie eine von Ihrer Kasse abgezeichnete Kostenübernahme (auf einem Einweisungsschein Ihres Hausarztes). Es empfiehlt sich auf diesem Einweisungsschein als Einweisungsgrund "Durchführung einer kombinierten Tumortherapie" anzugeben und den Begriff "Hyperthermie" gar nicht zu verwenden, da er erfahrungsgemäß nur zu unnötigen Diskussionen Anlass gibt.

Einige Zentren (z.B. Erlangen!) haben eine gesonderte Vereinbarung mit den Kassen über ein Sonderentgelt oder eine Fallpauschale (dieses ist jedoch für Sie als Patient eher marginal von Bedeutung).

Von den aktiven Zentren der IAH wird die Indikation zu einer Wärmetherapie kritisch und unter schulmedizinischen Gesichtspunkten geprüft. Daher sollten die entstehenden Kosten durch die Kostenträger abgedeckt sein und keine weiteren Kosten auf Sie zukommen.


Quelle: http://www.strahlenklinik.uk-erlangen.de/e1662/e149/e521/e1069/index_ger.html


So verfahren (fast) alle Kliniken, auch jene, die es schon jahrelang anbieten. Bei allen anderen Vorgangsweisen muß die Kostenfrage vorab geklärt sein, oder der Patient (Sozialamt) bezahlt privat. Wird vom Patienten keine Zahlung erbracht geht es sehr schnell ins Mahnverfahren.
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Jutta
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