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Alt 09.06.2004, 19:35
Gast
 
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Standard Einstufung der Behinderung durch Magenkrebs

Hallo Jana,
sieh auf jedenfall zu, dass Du alle Rechtsmittel ausschöpfst! Widerspruch hast Du ja bereits eingelegt, liegt auch schon der Widerspruchsbescheid vor? Gegen diesen wäre dann Klage beim Sozialgericht (innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheides) einzureichen.

Zur Feststellung des GdB noch folgendes: Häufig wird von den Betroffenen ins Feld geführt, "was fehlt", nämlich Organe, Gliedmaßen usw. Für die Einstufung kommt es aber darauf an, wo die Beeinträchtigungen liegen, was also "nicht mehr oder nicht mehr richtig funktioniert". Das bedeutet, dass die tatsächliche Beeinträchtigung dargelegt werden muss. "Fehlender Magen" reicht also nicht als Argument, sondern es sind die beinträchtigenden Folgen darzulegen, z.B. daraus resultierende Verdauungsstörungen, Dumping-Syndrom, Stoffwechselprobleme usw.

Wende Dich entweder an einen Fachanwalt für Sozialrecht oder auch an den VDK, von dem ich schon Gutes gehört habe, was die Durchsetzung von Ansprüchen angeht. Habe selbst mit dem VDK allerdings noch keine Erfahrungen gemacht.

Gruß, Lea
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