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Alt 19.08.2003, 12:50
Gast
 
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Standard Rentenverlängerung nur ein Jahr??

der patient hat ein recht auf einsicht in seine akte. in der regel stellen einem die ärzte gegen kostenerstattung eine kopie zur verfügung. es handelt sich dabei nicht nur um kopien evtl. berichte etc.,
sondern auch um dessen aufzeichnungen. wenn der arzt hierzu nicht bereit ist, muss er dir die möglichkeit bieten, selber kopien zu fertigen. sollte der arzt hierzu nicht bereit sein, muss man ggf. auf herausgabe der kopien klagen. die verfahrenskosten muss der arzt tragen.
gruss
Bluebird
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