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Alt 14.06.2013, 12:21
boebi boebi ist offline
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Registriert seit: 13.07.2009
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 928
Standard AW: schwerbehindertenausweiss

Hallo Gabi,

hier noch einige Erklärungen und ein Link:

Zitat:
Anmerkung vom VdK
"Unentgeltliche" Beförderung? - Nicht ganz!
Wenn eine erhebliche Beeinträchtigung im Straßenverkehr vorliegt, hat man als schwerbehinderte Person Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr. Ganz kostenlos ist die Beförderung im Grunde aber nicht für alle: Beim Versorgungsamt muss man zunächst eine Wertmarke für die "Freifahrt" kaufen. Diese kostet in der Regel für ein halbes Jahr 36 Euro, für ein ganzes Jahr 72 Euro. Für jemanden, nur sehr selten im Jahr einmal Bus oder Bahn fährt, lohnt sich die Wertmarke also nicht unbedingt.
Einige Personengruppen bekommen die Wertmarke auf Antrag aber kostenlos, dies sind unter anderem Personen, die "H" (hilflos) oder "Bl" (blind) in ihrem Ausweis vermerkt haben. Auch Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, zum Beispiel ALG-II-Empfänger, können die Wertmarke kostenlos erhalten. Fragen Sie bitte dazu bei Ihrem Versorgungsamt nach!
http://www.rhein-erft-kreis.de/Inter...enausweis.html

http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verf...B&id=543625!0#

Ich habe jetzt im Urlaub am Bodensee gesehen, dass mit dem Beiblatt und Wertmarke die Beförderung auf den Schiffen der BSB (Bodensee-Schiffsbetriebe) kostenlos ist.

Liebe Grüße
Boebi
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