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Alt 08.09.2004, 22:22
Dirk-Gütersloh Dirk-Gütersloh ist offline
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Standard Anschlußbehandlung

Hallo Jan,

eine Anschlussheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlussrehabilitationsmassnahme (AR) kann Dir von zuständigen Krankenkassen bzw. Rentenversicherungsträgern bewilligt werden. Sie schliesst sich an den Krankenhausaufenthalt / die Strahlentherapie an und muss vom Klinikarzt befüwortet werden. Normalerweise gibt es in den Krankenhäusern einen sozialen Dienst, der sich darum kümmert. Es sind jedoch Fristen zu beachten, wenn Du eine AHB machen möchtest, solltest Du es schnell in Angriff nehmen.

Sollte das mit der AHB nicht klappen, gibt es die Möglichkeit über Deinen Hausarzt / Urologen eine Rehabilitationsmassnahme (Reha) zu beantragen. Dies ist - zumindestens in NRW - im ersten Jahr nach dem Krebs möglich.

Vielleicht schaust Du auch mal in diesen Thread: http://www.krebs-kompass.org/Forum/s...0f7476fbd0f0ac

Im Krebs-Kompass gibt es auch ein extra Board für "Nachsorge und Rehabilitation" http://www.krebs-kompass.org/Forum/showboard.php3?id=38

Erstmal viel Erfolg für die Strahlentherapie!

Gruß Dirk aus Gütersloh
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