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Alt 09.06.2012, 22:22
Norma Norma ist offline
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Standard AW: Berufliche Reha bei 50Jährigen.

Und wieder so ein typischer Fall für einen Sozialverband!
Du solltest deine Unterlagen alle mitnehmen, dich beim VdK oder SoVD anmelden und gleich da bleiben für eine Rechtsberatung.
Das geht!
Falls das wider Erwarten nicht klappen sollte: Anwalt für Sozialrecht aufsuchen. Da du Krankengeld erhälst, wirst du wohl Prozesskostenhilfe erhalten; kostet dich also gar nichts. Antrag stellt der Anwalt für dich.

Bei dir versucht man meines Erachtens diese "Fall-Abschiebung" von einer Institution zur nächsten.
Sprich: Die Krankenkasse will kein Krankengeld mehr zahlen und verweist auf die Rentenversicherung.
Rentenversicherung hat 3 Monate Aufschub gewährt, was der Krankenkasse natürlich gar nicht gefällt und dich nun unter Druck setzt.

Solange du offiziell krank geschrieben bist, kannst du gar nicht an einer Maßnahme teilnehmen und das weiß die KK auch. Sie versucht es dennoch, dich "abzuschieben".

Eine Woche Zeit, um den Antrag ausgefüllt zurück zu schicken? Dann mach dich so schnell es geht auf den Weg und such dir Hilfe!

PS: Wenn deine Ärzte dich in Sachen Rentenantrag unterstützen, kannst du selbstverständlich auch diesen Weg versuchen. Dagegen spricht im Moment nur der Reha-Entlassungsbericht. Die Aussage, dass man eine berufliche Reha prüfen sollte, gilt für 6 Monate. Danach ist eine solche Aussage wieder hinfällig. (Auskunft beim VdK eingeholt).

Alles Gute!

Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann

Geändert von Norma (09.06.2012 um 22:25 Uhr)
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