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Alt 18.01.2014, 18:34
Sonnenschein78 Sonnenschein78 ist offline
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Standard AW: Was sind die Anzeichen für den nahenden Tod

Hallo Marcel,
Gegen ihren Willen ins Hospiz geht nicht.Hat sie eine Patientenverfugung oder Vorsorgevollmacht? Könnt ihr beides vielleicht noch abschließen? Meine Ma war dazu bereit, auch beim Aufgabenkreis "Entscheidung über Unterbringung in Einrichtung" hätte ich demnach tätig werden können, wenn Sie sebst nicht entscheidungsfähig gewesen wäre.Problem: deine Ma hat zwar Krebs mit einhergehender Wesenveränderung (die Stimmen können auch eine psychotische Reaktion oder Psychose an sich sein, muss nicht auf Metas hinweisen), ABER sie ist entscheidungsfähig...ich empfehle Dir, dass Du
A) Kontakt zum Hospiz aufnimmst und Dich beraten lässt
B) behandelnden Arzt oder Hausarzt informierst
C) dich beim zuständigen Amtsgericht über eine gesetzliche Betreuung beraten lässt.
Anz ehrlich: eine Entscheidung über den Kopf hinweg will niemand treffen. Vor Sorge nicht schlafen können will aber auch niemand.

Auf der anderen Seite kann ich deine Ma verstehen. Habs grad nicht aufm Schirm:ist es unheilbar? Nun hat sie auch noch ihren Anker verloren...zum Rauchen kann ich (bei Unheilbarkeit) nur sagen: lasst sie! Die Bude anzünden dadurch geht aber nicht. Hier ist die Grenze:Eigengefährung ok, nicht aber Fremdgefährung (im Mietshaus zb).
Beim örtlichen Hospiz kannst Du Dich beraten lassen, wie es ihr möglich gemacht werden kann, zu Hause zu leben.
Wenn du weitere Infos zur gesetzlichen Betreuung möchtest, google einfach dazu oder melde dich gern.
Ein gesetzlicher Betreuer handelt im Sinne Deiner Mutter, wägt Wünsche vs Gefahren ab und entscheidet dann. Er unterliegt der Rechenschaft gegenüber dem Amtsgericht-somit wird er keine willkürlichen Entscheidungen treffen.
Ales Liebe, Henrike
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