AW: Betreuung und Beruf
Hallo suse
Sprich mit deinem Arbeitgeber zwecks unbezahlten Urlaub, wenn das bei euch finanziell machbar ist.
Eine andere Möglichkeit lass dich vom Hausarzt krank schreiben. Sonderurlaub bekommst du in diesem Fall nicht.
Es besteht noch die Möglichkeit dich vom Arbeitgeber für zwei Wochen freistellen zu lassen. Allerdings weiß ich nicht ob das auch für unverheiratete Paare gilt.
Anfang des Jahres wurde das Gesetz verabschiedet, das der AG den AN für zwei Wochen entgeltlich freistellen muss, wenn die Pflege des Angehörigen organisiert werden muss zum Beispiel.
Auskunft hier rüber gibt dir deine Krankenkasse oder der pflegestützpunkt.
LG mausi
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