AW: Lohnsteuererklärung
Hallo Tina
noch zwei Ergänzungen zu Regina
1. Du kannst ersteinmal Widerspruch einlegen mit dem Satz Begründung folgt, denn der Widerspruch muss fristgerecht eingehen und dann hast du Luft dir ggf. Hilfe zu holen
2 Du bekommst deine Rente unversteuert ausbezahlt und erst mit der Steuererklärung werden die Steuern berechnet
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Liebe Grüße
Barbara
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