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Alt 10.08.2002, 22:27
Gast
 
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Standard Berufsunfähigkeitsrente

Hier noch genauere Daten
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
(Recht ab 01.01.2001)
Diese Rente erhalten Sie, sofern Sie vor dem 02.01.1961 geboren und berufsunfähig sind, in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit (BU) drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben
Berufsunfähig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen in seinem oder einem anderen zumutbaren Beruf weniger als 6 Stunden täglich leisten kann, wie vergleichbare gesunde Berufstätige.

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
(Recht ab 01. 01.2001)
Diese Rente erhalten Sie, sofern Sie teilweise erwerbsgemindert sind, in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.
Teilweise erwerbsgemindert ist, wer aus gesundheitlichen Gründen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt täglich mindestens drei, aber keine sechs Stunden tätig sein kann.
Auf das Lebensalter kommt es nicht an.

Gruß Renate
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