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Alt 20.01.2005, 18:17
Gast
 
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Standard Verlängerung EU Rente

Hallo Svenka,

ja, das Arbeitsamt ist zuständig.

Ich bin zur Zeit in der gleichen Situation wie du, allerdings habe ich noch keine Ablehnung bekommen; die Entscheidung steht noch aus.

Vom Arbeitsamt habe ich die Auskunft erhalten, dass ich keinen Anspruch auf die "Nahtlosregelung" habe, sondern in Hartz IV rutschen würde.

Obwohl ich noch nie Arbeitslosengeld erhalten habe!

Es ist ein Unterschied, ob man eine "Erst-Rente" beziehen will oder auf eine "Verlängerung" wartet!

Die Nahtlosregelung greift nur dann, wenn über den Erstantrag noch nicht entschieden wurde; dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Bei einer noch nicht genehmigten Verlängerung (oder auch abgelehnten Verlängerung) liegt der Fall anders.

Im Übrigen gibt es weiter unten in diesem Forum bereits darüber Beiträge (schau mal unter "Zeitrente...Hartz IV).

Liebe Grüße
Norma

Hartz VI in Hartz IV korrigiert ich hoffe, daß wir nie Hartz VI bekommen.
Lieben Gruß Wolfgang
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