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Alt 09.07.2014, 15:49
Marlem Marlem ist offline
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Standard AW: krank sein nicht anerkannt von KK?

Zitat:
Zitat von annemarie12 Beitrag anzeigen
Ist das nicht so?:
Wenn bei der Reha medizinisch festgestellt wurde, daß die Patientin nicht mehr als 3 Stunden täglich arbeiten kann und somit eine volle EM-Rente beansprucht werden sollte, daß dann als evtl. Beginn der EM-Rente der Tag der Antragstellung des Reha-Antrages gilt?
Zitat:
Zitat von ulrikes Beitrag anzeigen
Hallo annemarie,
das der Antragstag einer Reha als Beginn der EM-Rente gelten kann, gilt nur, wenn man zur Reha aufgefordert worden ist (z.B. von der Arbeitsagentur oder der Krankenkasse). Da ich meine Reha selbst gewollt habe (also ohne Aufforderung), gilt der Tag der Antragsstellung auf EM-Rente.
Lieben Gruß
Ulrike
da wäre ich mir jetzt nicht so sicher bin auch nicht Aufgefordert worden in Reha zugehen, und bei mir wurde die Rente auch ab dem Tag der Antragsstellung der Reha Rente Gezahlt.
Wobei es bei mir auch so war das ich nach der Chemo zur Reha gegangen bin.
war aber auch vor und nach der Reha durchgehend Krankgeschrieben.
Und was die Dauer angeht bis die EM Rente genehmigt ist das leider sehr Unterschiedlich bei mir ging es innerhalb von 2 Monaten
Gruß Markus