AW: Krankengeld und Lohnfortzahlung, schwieriges Thema
Lieber Marc,
wie schon erwähnt worden ist, sind die sog. Dreijahreszeiträume sehr wichtig, wenn es um die Gewährung von Krankengeld geht. Eine Übersicht wie diese bei Dir sind, hat nur die Krankenkasse. Außerdem ist es so, dass die Kassen Deine behandelnden Ärzte regelmäßig anschreiben und sich erkundigen. Der Arzt wird u.a. gefragt, ob die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist. Wenn er da ein ja ankreuzt, werden die Kassen hellhörig. Mein Rat an Dich wäre, sprich mal mit Deinem behandelnden Arzt, wie es dann ab Oktober mit dem Krankengeld weitergeht.
Sollten die 78 Wochen Krankengeld nicht ausreichen, dann hast Du die Möglichkeit, bei der Bundesagentur für Arbeit sog. Nahtlosigkeitsgeld zu beantragen. Die gesetzliche Grundlage ist §125 SGB III, das ALG 1 hat eine andere.
Alles Gute für Dich,
Elisabethh.
|