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Alt 28.04.2015, 23:09
sofie1 sofie1 ist offline
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Standard Setzt Nahtlosigkeitsgeld Arbeitslosigkeit voraus?

Hallo zusammen,
ich bin neu im Forum und hätte, obwohl ich schon einige einschlägige Artikel gelesen habe, eine Frage:
Meine Krankenkasse hat mir mitgeteilt, dass ich nur noch 2 Monate Krankengeld beziehen kann und deshalb beim Arbeitsamt vorstellig werden soll. Ich bin nach wie vor bzw wieder arbeitsunfähig (2 Operationen nach Brustkrebs und Anschlussbehandlung mit Tamixofen) stehe aber in einem festen Arbeitsverhältnis. Hatte 2 Rehas und wurde zu einem Arbeitsversuch "entlassen". Einen Rentenantrag werde ich stellen, der Ausgang ist aber ungewiss. Mir ist nicht klar ob die Meldung/der Antrag beim Arbeitsamt tatsächliche Arbeitlosigkeit voraussetzt oder zu einer Auflösung des bestehenden Arbeitsverhältnisses führt (Arbeitsverhältnis besteht seit 15 Jahren); mein Schwerbehinderungsgrad beträgt 80 Prozent. Kennt jemand die einschlägige Rechtsnorm?
Vielen Dank für eure Antworten
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