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Alt 27.06.2012, 11:16
PetraK PetraK ist offline
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Standard AW: Folge-Reha beantragen

Hallo Siri,

ganz so stimmt das nicht! Anspruch hat man nur auf die AHB, mit Beschwerden gibt es nach einem Jahr eventuell noch eine Reha, aber alles weitere ist fast unmöglich......es sei denn, man hat ein Rezidiv oder Metas.
Ich hatte 2001 Brustkrebs, bin nach Behandlungsende zur AHB, hab dann wegen massiver Beschwerden nach einem Jahr erst nach Ablehnung und Widerspruch eine Reha bekommen, aber eine zweite war trotz Berufstätigkeit nicht zu bekommen. 2009 hatte ich dann ein Lokalrezidiv, AHB war wieder kein Problem, aber eine weitere Reha nach einem Jahr wurde absolut ausgeschlossen. Es wurde auch deutlich erklärt, dass nach Ablauf von 2 Jahren keine onkologische Reha mehr möglich wäre, egal, wie schlecht es einem ginge. Ich hatte jeweils mehrere Facharztberichte, die die Notwendigkeit bestätigten, hat alles nichts genützt....

Liebe Grüße

Petra
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