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Alt 09.07.2015, 08:56
axellino axellino ist offline
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Standard AW: Rehaantrag in Rentenantrag umgewandelt

Guten Morgen

@Yvi
leider kann ich deine Frage nicht im ganzen beantworten.Die Konstellation das jemand schon wieder arbeitet und zu diesen Zeitpunkt erfährt,das der Rehaantrag umgewandelt wird,kommt eigentlich sehr selten vor.Die Konsequenz in deiner speziellen Situation,wenn Du den Rentenantrag nicht stellst,ist mir nicht bekannt.Hierzu hast Du derzeit ja auch nur eine mündliche Aussage seitens der Krankenkasse,auf die Du nicht viel geben kannst,denn nur schriftliches ist verwertbar.Da dies eine sehr weitreichende Entscheidung sein kann in deinen Fall,würde ich einen Anwalt für Sozialrecht hierzu konsultieren.
Ich kann Dir nur folgendes hierzu sagen,
wenn Du von der Krankenkasse aufgefordert worden bist einen Rehaantrag zu stellen,dann geht dein Dispositionsrecht verloren.Durch die Aufforderung der Krankenkasse verliert der Versicherte dieses Recht. Er kann nicht mehr eigenständig über seine Ansprüche gegen die RV entscheiden. Alles erfolgt in Abstimmung mit der Krankenkasse.
Jedoch,
Ohne von der Krankenkasse aufgefordert worden zu sein, entscheidet ausschließlich der Versicherte über seine Ansprüche gegen die RV. Selbst wenn ein Reha-Antrag gestellt und durch die RV wegen fehlender Erfolgsaussichten in einen Rentenantrag umgewandelt wird, kann der Versicherte dem widersprechen, den Rentenantrag zu einem späteren Zeitpunkt stellen oder bereits gestellte Anträge zurücknehmen. Er hat also ein Dispositionsrecht.
Krankenkassen „schieben“ auch gerne eine Aufforderung nach, wenn der Versicherte bereits selbst einen Reha- oder Rentenantrag gestellt hat. Der Vorteil für die Krankenkasse liegt auf der Hand. Trotz des freiwillig gestellten Antrags verliert der Versicherte durch die „nachgeschobene“ Aufforderung sein Dispositionsrecht. Die Einleitung eines Rentenverfahrens kann er dann z. B. nicht verhindern.
Desweiteren wird Dir die Rente ja rückwirkend bewilligt und zu diesen Zeitpunkt warst Du im Krankengeldbezug.Somit hätte die Krankenkasse einen Erstattungsanspruch gegen die RV und wenn Du den Antrag jetzt nicht stellst,würden sie einiges an Kohle verlieren.Schwieriges Thema.
Was Du jetzt evtl. versuchen könntest,jetzt zeitnah und wenn noch Zeit ist bis zum Fristablauf den Rentenantrag zu stellen.Bei der Krankenkasse schriftlich und nachweislich (nicht telefonisch) beantragen,den Rehaantrag zurück zu nehmen.Hier könnte ganz sicher auch "Punkt 1" für dich zutreffend sein,denn bei einer vollen Erwerbsminderung,wirst Du sicher deinen Arbeitsplatz verlieren.

Ein Versicherter, der von seiner Krankenkasse zum Reha-Antrag aufgefordert wurde und ihn auch gestellt hat, darf diesen gegenüber der RV nur noch mit Zustimmung der Krankenkasse
-wirksam zurücknehmen,
-beschränken oder
-der Umwandlung in einen Rentenantrag widersprechen.
Die Krankenkasse muss dem Wunsch/Willen des Versicherten zustimmen, wenn der Versicherte ein berechtigtes Interesse daran hat. Ein berechtigtes Interesse ergibt sich z. B., wenn
1.durch einen Rentenantrag aufgrund tarifvertraglicher (arbeitsrechtlicher) Regelungen der Arbeitsplatz gefährdet ist,
2.ein Anspruch auf Betriebsrente durch einen frühzeitigen Rentenbeginn verloren ginge,
3.durch einen späteren Rentenbeginn eine qualifizierte Wartezeit in der RV und damit ein höherer Rentenanspruch erreicht werden könnte,
4.durch einen späteren Rentenbeginn die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt werden könnten.

Eigentlich kann dich niemand zwingen den Rentenantrag nach Umdeutung zu stellen,Du bist ja auch nicht mehr im Krankengeldbezug,obwohl dieser Schritt genau überlegt sein sollte,denn wenn man dich für voll Erwerbsgemindert erklärt,dann liegt ja sicher auch etwas gravierendes vor.Nur was die Konsequenzen sein können betreffend der Krankenkasse und deren telefonische Äusserungen,bin ich mir persönlich nicht im klaren.



@conquerer

ziemlich ungewöhnlich
Reha bewilligt und zeitgleich Aufforderung einen Rentenantrag zu stellen.
Muss man nicht verstehen
Bei mir wurde eine Reha abgelehnt,da keine Aussicht auf Erfolg und gleichzeitig der Antrag in einen Rentenantrag umgewandelt.Ab diesen Zeitpunkt war die Rente hiermit durch und der Rentenantrag war dann nur noch reine Formsache.

Geändert von axellino (09.07.2015 um 10:08 Uhr)
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