AW: Vollmacht & Verfügung
Meine Frau und ich haben uns gegenseitig beim Notar Generalvollmacht gegeben und haben diese gleichzeitig für unsere Kinder ausgestellt, ihnen diese aber noch nicht ausgehändigt.
Darin ist auch eine Vorsorgevollmacht enthalten.
Wir haben dies gemacht, nachdem meiner Frau als einzigen Tochter vom Gericht die Vormundschaft für ihren Vater übertragen wurde. Jedes Jahr mussten wir für das Vormundschaftsgericht einen Nachweis über die Vermögensverhältnisse ausfüllen (obwohl sie die einzige Tochter ist) und dafür 450 € bezahlen.
Solchen Schwachsinn wollten wir vermeiden. Mit einer Generalvollmacht möchten wir dafür sorgen, dass für den fall, dass wir nicht mehr können, unsere Kinder entscheiden.
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