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Alt 09.02.2015, 01:33
Petra-Birgit Petra-Birgit ist offline
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Beiträge: 36
Standard AW: Einspruch 50% GdB

Du kannst den körperlichen GdB PLUS einen psychischen GdB beantragen. Lass Dir vom SoVD (Sozialverband Deutschland) dabei helfen.

Die haben Anwälte und vertreten Dich im Falle eines Widerspruchs sehr fachkompetent.

Uns hat der SoVD sehr geholfen!

Viel Glück und - vor allem - alles Gute für Dich!!!
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