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Alt 01.02.2015, 02:37
Dieter96 Dieter96 ist offline
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Standard Asbestlunge und BG lehnt ab

Moin und Hallo an alle,

ich bin hier neu.
Bei meinem Freund wurde 2008 eine feuchte Rippenfellentzündung, ca. 2012 eine Asbestlunge festgestellt. Er ist 52 Jahre alt.
Von der BG Bau wurde jetzt diese Erkrankung nicht als Berufskrankheit anerkannt.
In der Branche war er seit 1986 tätig, allerdings durch missliche Umstände, die er nicht zu vertreten hatte und auch nicht wusste, ab 2002 erst rentenversichert bei der BG.
Ab 2002 war er Asbest massiv ausgesetzt.
Nun argumentiert die BG so, dass das Auftreten einer Asbestlungenerkrankung etwa 10 Jahre nach entsprech. Einwirkung möglich ist bzw. erkannt wird und eben für eine (versicherte) Tätigkeit von 2002-2007 nur eine geringfügige Exposition (der 'Giftstoffe') gegeben sei.
Also auf gut deutsch, diese Krankheit aus nicht versicherter Zeit und Tätigkeit kommen muss.
Diese Inkubationszeit ist doch aber nur ein Erfahrungswert der Wissenschaft ?! Da gibt es doch bestimmt Abweichungen.
Er hat erstmal Einspruch eingelegt.
Er wird jetzt erneut zu Fachärzten gehen und auch fragen, wie sich das mit diesen 10 Jahren verhält oder ob man Gutachten erhalten kann, die besagen, dass es da Abweichungen geben kann, kürzere Zeiten vorkommen können.
Wie sieht es rechtlich aus ?
Geld für Fachanwälte hat er nicht.
Gibt es die Möglichkeit, trotzdessen gerichtlich dagegen vorzugehen.
Oder andere Alternativen ?
Danke fürs Lesen.
Vielleicht hat jedem Rat und Tipps.

LG., Dieter96

Geändert von Dieter96 (01.02.2015 um 03:05 Uhr) Grund: Ergänzung
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