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Alt 11.01.2010, 01:59
Boxerhund1 Boxerhund1 ist offline
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Standard AW: Patientenverfügung & CO

hallo Mischmisch,

es ist bei deutschen Banken nicht anders. Als meine Mutter starb - und mein Vater ist dement - war ich gezwungen, diese Vorsorgevollmacht (eine komplette Generalvollmacht...) zur Anwendung zu bringen. Und das, obwohl ich schon lange eine Kontovollmacht "über den Tod hinaus" habe. Da aber mein Vater noch lebt - und es ein gemeinsames Konto war - hätte ich keinen Zugriff auf die Konten meiner Eltern mehr gehabt. Mit der Vollmacht hat es sich dann relativ schnell geregelt.

@ Anja,
du solltest jetzt denken - und das gründlich. Keiner findet es prickelnd, für den Fall vorzusorgen, wo er dann nicht mehr selber entscheidungsfähig ist.
Ich habe es vor Jahren gemacht, als ich wieder anfing, Motorrad zu fahren. Ich liebe das biken... naja... inzwischen komm ich leider auch nicht mehr dazu .... aber es war mir immer bewußt, daß auch was passieren kann.
Damals hatte ich meine Mutter eingesetzt als Bevollmächtigte, bis das nicht mehr ging von ihrer Seite aus. Jetzt ist es ein Cousin von mir, der außerdem noch Anwalt ist.
Ich habe es damals gemacht als eine Art von "Regenschirm". Hat man ihn dabei, dann braucht man ihn meist nicht

Keiner hofft, daß es je nötig ist, daß so eine Vollmacht zur Wirkung kommt. Aber wenn das dann doch der Fall sein sollte, dann ist man bescheiden dran, wenn man sie nicht hat.
Mein Vater ist mein nächster Verwandter - aber der ist schwer dement und würde noch nicht mal mehr begreifen, was vor sich geht. Und dann würde ein Amtsvormund eingesetzt werden im Zweifelsfall. Eine Entscheidung nach Aktenlage eines völlig Fremden, der mich nicht kennt und nichts von mir weiß, nicht weiß wie ich denke und was ich will? Danke... aber nein danke!

Vorallem aber ist auch eine Patientenverfügung nötig, die den klaren Willen erklärt. Wenn es dann mal so ist, daß gar nichts mehr geht, dann will ich auch, daß man mich gehen läßt - und nicht das letzte bißchen Energie aus meinem Körper rauspreßt, bis auch der endgültig versagt.

Als es mit meiner Mutter zu Ende ging letztes Jahr, da habe ich dafür gesorgt, daß sie ruhig und ohne Schmerzen oder Angst sterben konnte. Sie hatte zwar keine Patientenverfügung, aber ich kannte ihren Willen und vorallem ihre grundsätzliche Einstellung dazu. Und ich habe deswegen auch - noch in Absprache mit meiner Mutter kurz vor ihrem Tod - danach unseren Hausarzt "ausgesucht", der sie zuhause dann betreuen sollte. Da meine Mutter selber Ärztin war, wußte sie, welchen Kollegen sie da dann noch vertrauen konnte.

Sowas muß man sich alles vorher überlegen. Man kann seinen Willen nur solange kund tun, solange man selber noch "bei Sinnen" ist - und damit entscheidungsfähig.
Für jeden von uns - und wirklich für JEDEN - kommt der Tag. Ob Krankheit oder Unfall... es trifft uns alle irgendwann. Gut, wenn man dann vorgesorgt hat.
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Liebe Grüße, Cori

Als Angehörige kam ich, als Hinterbliebene blieb ich.

Mama: 4.10.1924 - 29.6.2009
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